31. März 2023

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, gibt es zahlreiche verschiedene Parameter, die für den Wert Ihrer Immobilie maßgeblich sind. Ein entscheidender Faktor ist die Restnutzungsdauer. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Informationen in Bezug auf die Restnutzungsdauer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Ingelheim, Mainz oder Bingen.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Bei der Restnutzungsdauer handelt es sich um die verbleibende Nutzungsdauer Ihrer Immobilie. Egal ob Sie eine Wohnung verkaufen oder eine andere Immobilie veräußern wollen, die Restnutzungsdauer ist ein zentraler Aspekt bei der Wertermittlung.

Die rechtliche Grundlage für die Restnutzungsdauer ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche mit ImmoWertV abgekürzt wird. In diesem Verzeichnis wird die Restnutzungsdauer konkreter definiert. Grundsätzlich wird die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie in Jahren angegeben. Diese Kennziffer bezieht sich auf die mögliche Dauer der Nutzung der baulichen Anlagen. Dabei betrachtet die Restnutzungsdauer immer den Zeitraum, in dem eine ordnungsgemäße Nutzung der Immobilie mit dem entsprechenden Nutzungszweck möglich ist. Die alternative Bezeichnung „wirtschaftliche Restnutzungsdauer“ konkretisiert den Begriff und verdeutlicht die Bedeutung des Begriffs.

Von welchen Faktoren ist die Restnutzungsdauer abhängig?

Grundsätzlich wird bei dem Bau beziehungsweise der Herstellung der Immobilie je nach Nutzungsart eine fixierte Nutzungsdauer kalkuliert. Die Kennzahl der Restnutzungsdauer kann durch verschiedene Methoden verkürzt oder verlängert werden. Die folgenden Optionen beeinflussen die Nutzungsdauer:

Modernisierungen: Bei den Modernisierungen wird die Wohn- beziehungsweise Nutzungskonstellation der Immobilie durch bauliche Maßnahmen deutlich verbessert. Mit konkreten Optimierungen der Gebäudesubstanz verlängert sich die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie in Mainz oder Bingen. Dazu zählen unter anderem Modernisierungen, die einen energieeinsparenden Effekt erzielen wie zum Beispiel eine neue Dämmung, Heizungsanlage oder der Austausch von Fenstern. Generell erhöht sich im Rahmen einer Modernisierung der Wohn- oder Nutzungswert der Immobilie.

Instandhaltungen: Um die Gebäudesubstanz zu erhalten, werden Instandhaltungen in Form von Wartungen realisiert. Bei einer Instandhaltung geht es grundsätzlich darum, die Nutzungsart der Immobilie aufrechtzuerhalten.

Instandsetzungen: Gibt es Reparaturzwänge um den Nutzungszweck der Immobilie zu sichern, zählen diese in den Bereich der Instandsetzungen. Die Restnutzungsdauer verkürzt sich, wenn notwendige Reparaturen nicht vollzogen werden und damit eine vertragskonforme Nutzung der Immobilie nicht mehr möglich ist.

Bei der modifizierten Restnutzungsdauer handelt es sich um die Dauer der möglichen Nutzung der Immobilie in Abhängigkeit des Baujahres, der Gesamtnutzungsdauer und des gegenwärtigen Modernisierungsstandes.

Was ist unter der Gesamtnutzungsdauer zu verstehen?

Die Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer unterscheiden sich in ihrer Bedeutung. Bei der Gesamtnutzungsdauer handelt es sich um eine theoretische Kennziffer unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten. Je nach Art der Immobilie und der Bauweise ergibt sich die Gesamtnutzungsdauer. Aus der Gesamtnutzungsdauer errechnet sich die Restnutzungsdauer, welche die künftige Nutzungsdauer in Abhängigkeit des aktuellen Stichtages darstellt.

Nach Paragraf 185 des Bewertungsgesetzes beträgt die Restnutzungsdauer im Regelfall mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer. Entsprechend der Anlage gibt es verschiedene theoretische wirtschaftliche Gesamtnutzungsfristen in Abhängigkeit von der Bauart. Während Autohäuser zum Beispiel nur eine Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren aufweisen, liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bei einer Kita oder Schule bei 50 Jahren und die von Wohneigentum bei 70 Jahren.

Wie berechnet sich die Restnutzungsdauer?

Um die Restnutzungsdauer zu ermitteln, benötigen Sie das Baujahr der Immobilie, einen festen Stichtag sowie die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie. Wurde die Immobilie beispielsweise im Jahr 2000 errichtet und der Stichtag ist das Jahr 2023, beträgt die Restnutzungsdauer bei einer Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren noch 47 Jahre.

In diesem Beispiel können Sie die Immobilie noch 47 Jahre nutzen. Durch gezielte Modernisierungen oder Instandsetzungen verlängert sich die Restnutzungsdauer in Abhängigkeit der vollzogenen Maßnahmen.

Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Hausverkaufes sicherzustellen, kümmern wir uns natürlich um die komplette Abwicklung und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne an unter 06132 – 714 93 83.

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