Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten, werden Sie nicht immer als einziger Eigentümer die Entscheidungsgewalt haben. Speziell nach dem Tod eines Eigentümers kann es zu großen Diskussionen innerhalb einer Erbengemeinschaft kommen, die sich nicht auf einen Umgang mit dem Nachlass einigen kann. Mit der Teilungsversteigerung steht Ihnen eine Alternative offen, um verlässlich mit der geerbten Immobilie umzugehen. Das Verfahren möchten wir Ihnen in unserem Artikel detailliert vorstellen.
Was ist die Teilungsversteigerung genau?
Die Teilungsversteigerung ist eine Variante der Zwangsversteigerung. Während diese primär bei einer fehlenden Zahlungsfähigkeit des Eigentümers durchgeführt wird, kommt die Teilungsversteigerung bei Immobilien als Teil einer Erbschaft zur Anwendung.
Die Versteigerung stellt eine Option dar, falls sich die Personen der Erbengemeinschaft nicht gütlich auf einen Umgang mit der geerbten Immobilie einigen können. In der Praxis kommt es beispielsweise oft zu Streitigkeiten unter Geschwistern, ob und wer das frühere Elternhaus bewohnen darf. Genauso besteht häufig Uneinigkeit, ob Haus oder Wohnung überhaupt verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden sollen.
Grundsätzlich ist das Versteigerungsverfahren auch im Scheidungsfall anwendbar. Hier liegen zwei Parteien im Streit, die gemeinsam in eine Immobilie investiert haben und keine Einigkeit über den Umgang mit der Immobilie nach der Scheidung erzielen.
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Grundsätzlich kann jeder Miterbe einen Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen. Die Verfahrenskosten und die eventuelle Bewertung durch einen Gutachter muss der Antragsteller auslegen.
Alle Miterben werden über das Vorgehen informiert, dem sie zustimmen können. Ist dies nicht im persönlichen Interesse, sollten mit anwaltlicher Hilfe Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Ausgehend vom allseitigen Interesse an einer Teilungsversteigerung wird diese öffentlich bekannt gemacht.
Zum Termin hin wird eine Bietstunde eingeleitet, in der Gebote abgegeben werden können. Selbstverständlich ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Erben auf den Gesamtwert der Immobilie bieten. Rechtlich ist ein Blockieren der Versteigerung kaum möglich.
Konnte die Erbengemeinschaft im Rahmen der Teilungsversteigerung Wohnung oder Haus verkaufen, wird der Erlös an alle Miterben ausgezahlt. Der Zahlbetrag orientiert sich am jeweiligen Erbanteil aller Miterben.
Ist die Teilungsversteigerung immer die beste Lösung?
Den Haus- oder Wohnungsverkauf über eine Teilungsversteigerung abzuwickeln, ist eine gute Option, um in strittigen Situationen einen Erlös als Erbengemeinschaft zu erzielen. Sie ist jedoch nicht der goldene Weg, der alle Probleme zwischen Erbenden löst. So wird das Gericht den Versteigerungserlös nur auszahlen, wenn alle Miterben eine übereinstimmende Erklärung über die Verteilung des Erlöses abgeben. Bei einem Erbstreit, der über die Immobilie hinausgeht, wird die Teilungsversteigerung deshalb keine Aussicht auf Erfolg haben.
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