5. November 2021

Als finanzielle Förderung werden Haushaltsmittel von Bund, Ländern und Gemeinden bezeichnet, die dem Immobilienbesitzer direkt oder über seine Hausbank zur Verfügung gestellt werden. Steuerliche Abschreibungen oder Vergünstigungen sind keine finanzielle Förderung in diesem Sinne. Sie wirken sich auf der Ausgabenseite kostensparend aus, während staatliche Förderungen echte Einnahmen sind.

KfW – Förderbank der Bundesregierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium und bietet auch für die Modernisierung von Wohnimmobilien verschiedene Förderprogramme sowie Förderprodukte an. Sie gliedern sich in die vier Bereiche

  • Energieeffizientes Sanieren
  • Wohnkomfort
  • Kauf
  • Erneuerbare Energien und Photovoltaik

Die Förderungsarten reichen vom Kredit über den Ergänzungskredit bis hin zum Zuschuss beziehungsweise zum Ergänzungszuschuss. Sanieren & Modernisieren ist meistens mit einer Verbesserung der Energieeffizienz verbunden. Gängige Beispiele dafür sind die Erneuerung der Heizungsanlage, die Verbesserung der Gebäudedämmung sowie der Neueinbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren. Ziel ist die Senkung der Energiekosten für das Heizen. Zuschüsse brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Die KfW-Kredite für die Modernisierung von Wohn- und Bestandsimmobilien sind außerdem äußerst zins- und tilgungsgünstig. Der Effektivzinssatz ist niedrig, und oftmals beginnt die Tilgung nicht sofort, sondern erst ein oder einige Jahre nach der KfW-Kreditauszahlung.

Förderung der Energieeffizienz durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA mit seinem Hauptsitz in der hessischen Stadt Eschborn untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Abteilung V ist zuständig für Aufgaben im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Abgesehen von der KfW-Förderung kann der Immobilienbesitzer unter bestimmten Gegebenheiten beim BAFA die Bezuschussung der Pelletheizung oder einer Solaranlage beantragen. Antragsberechtigt ist der örtliche Heizungs- beziehungsweise Solarbetrieb. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Inbetriebnahme der modernisierten Anlage.

KfW-Förderung immer vorher beantragen

In diesem Punkt weicht die KfW-Förderung deutlich von der BAFA-Förderung ab. KfW-Förderungen müssen immer beantragt werden und genehmigt sein, bevor mit der Modernisierung begonnen wird. Erste Anlaufstelle ist die Hausbank des Immobilienbesitzers. Sie ist für die gesamte Finanzierungsabwicklung zuständig und reicht in dem Sinne das Finanzierungsprojekt bei der KfW zur Fördergenehmigung ein. Die Bundesförderung aus KfW-Mitteln fließt somit über die Hausbank an den Immobilieneigentümer als Kreditnehmer. Ein direkter Kontakt zwischen Kreditnehmer und KfW kommt nicht zustande.

Modernisierung als weitgefasster Begriff

Die Modernisierung ist nicht nur eine Erneuerung von alter oder älterer Bau- und Einrichtungssubstanz, sondern auch der Einbau einer zeitgemäßen, bedarfsgerechten Ausstattung in die Bestandsimmobilie. Unter der Rubrik Wohnkomfort werden Modernisierungsmaßnahmen für das altersgerechte Umbauen der Immobilie subsummiert. Zuschüsse und Kredite für eine Barrierefreiheit, zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie zur Einbruchschutzsicherung sind ebenso in dem KfW-Programm enthalten wie der Badumbau, Veränderungen im Eingangsbereich mit Haus- und Zimmertüren oder der Einbau eines Treppenliftes. Der Zuschuss bis zum mittleren vierstelligen Eurobetrag wird pro Wohneinheit gewährt, und der Kredit bis zu einer Höchstsumme von 50.000 EUR. Für jedes der einzelnen Förderprogramme gelten eigene Vorgaben. In ihrer Gesamtheit sind sie so definiert und zusammengestellt, dass es für nahezu jede Modernisierungsmaßnahme eine KfW-Fördermöglichkeit gibt.

Zusammenfassend bleibt zu sagen,

dass auf ein gutes Einvernehmen mit der Hausbank nicht verzichtet werden kann. Die sollte auf jeden Fall eine Filialbank oder Sparkasse vor Ort sein, denn eine persönliche Kundenberatung mit ein und demselben Kundenberater ist unverzichtbar. Dem Immobilienbesitzer ist mit dem Kunden- oder Servicecenter bei ständig wechselnden Ansprechpartnern und dem Telefonsupport einer Onlinebank wenig geholfen. „Der Staat“ ist heutzutage mehr denn je darauf bedacht, die Schaffung & Erhaltung von Wohnraum sowie von Wohnungseigentum zu fördern. Der versierte, gut informierte sowie geschulte Kundenberater beim örtlichen Kreditinstitut ist ein idealer Vermittler zwischen der KfW einerseits und dem Kunden als Eigentümer der modernisierungsbedürftigen Bestandsimmobilie andererseits.

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