22. Juli 2021

Fehler beim Immobilienverkauf passieren leicht und können schnell zu hohen Verlusten führen. Sie lassen sich vermeiden, wenn der Verkäufer sowohl seine Verkaufsfähigkeiten als auch die Fähigkeiten der Preisfindung in Bezug auf den Wert seiner Immobilie kritisch bewertet.

Der private Immobilienverkauf ohne Makler stellt oft einen Verlust dar

Der Verkauf einer Immobilie erfolgt aus unterschiedlichen Gründen wie zum Beispiel einem Umzug oder der Abgabe eines geerbten Hauses. Selbstverständlich kann jeder Besitzer seine Immobilie in eigener Verantwortung verkaufen. In diesem Fall ist er alleine für die Wertermittlung und für die Durchführung der Besichtigungstermine verantwortlich. Der Zeitaufwand für einen Immobilienverkauf ist enorm. Zudem geben Interessenten teilweise auf, da sie den Verkäufer nicht erreichen können. Der Makler hat hingegen feste Geschäftszeiten, zu denen er garantiert erreichbar ist. Des Weiteren berät er den Immobilienverkäufer hinsichtlich des, realistisch zu erzielenden Verkaufspreises. Der bisherige Besitzer kann frei mit dem Immobilienmakler vereinbaren, ob dieser den Verkauf alleine abwickeln darf oder ob der Verkäufer dem Erwerb durch einen konkreten Käufer zustimmen muss.

Fehler bei der Wertermittlung

Immobilienverkäufer berechnen den Wert ihrer Immobilie oft nach der Formel »Kaufpreis plus Investitionen«. Diese Berechnungsweise führt zu einem nicht realistischen Angebotspreis. Zum einen hat der bisherige Besitzer einen wesentlichen Teil seiner Ausgaben zwischenzeitlich abgewohnt, zum anderen richtet sich der erzielbare Preis nach Angebot und Nachfrage. Letztere steigt beziehungsweise fällt durch eine veränderte Infrastruktur stark. Wenn Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, wird dieser auf unrealistische Preisvorstellungen aufmerksam machen.

Der Angebotspreis sollte geringfügig höher als der erwünschte Erlös ausfallen, da Immobilienerwerber ein Erfolgserlebnis beim Verhandeln wünschen. Ein zu hoch angegebener Verkaufspreis führt hingegen dazu, dass sich so gut wie keine Interessenten melden. Falls Immobilienbesitzer sich gegen die Beauftragung eines Maklers entscheiden, sollten sie eine Wertschätzung durch den Fachmann vornehmen lassen. Damit ist zugleich der Vorteil verbunden, dass sie den Interessenten eine fachgerechte und fundierte Expertise zum Immobilienwert vorlegen können.

Zu wenige Angebotswege wählen

Wenn Immobilienverkäufer sich zu einem Verkauf ohne Makler entscheiden, bieten sie ihr Haus oder ihre Wohnung oftmals nur über einen einzigen Kanal an. Das ist zu wenig. Zumindest die gängigen Internet-Portale und die regionalen Tageszeitungen sollten zum Schalten von Anzeigen für die zu verkaufende Immobilie genutzt werden.

Hinzu kommt, dass ein Makler als der Experte vor Ort natürlich auch über ein großes Netzwerk an qualifizierten Interessenten und potenziellen Immobilienkäufer verfügt, was mitunter die Vermarktungszeit massiv beeinflussen kann.

Die Immobilie nicht sorgfältig für den Verkauf vorbereiten

Private Immobilienverkäufer denken teilweise auch, dass der Erwerber die Sauberkeit durch Putzen selbst herstellen kann. Tatsächlich führt der Schmutz ebenso wenig wie kleine und leicht reparierbare Fehler zu einem dauerhaften Wertverlust der Immobilie. Auf den möglichen Verkaufspreis und auf die Kaufbereitschaft der potentiellen Kunden sich für den Erwerb des besichtigten Objektes zu entscheiden, wirken sich derartige Fehler hingegen schnell verheerend aus. Es lohnt sich somit, die zu verkaufende Immobilie vor der Besichtigung sorgfältig zu aufzubereiten und kleinere Schäden auszubessern. Außerdem ist es ratsam, sich vor dem ersten Besichtigungstermin mit den möglichen Fragen der Interessenten zu befassen, damit der Verkäufer diese beantworten kann. Hier ist es hilfreich, sich in die Lage eines Immobilienkäufers versetzen zu können und bei Bedarf die korrekten Antworten beispielsweise zur ÖPNV-Anbindung zu recherchieren.

Das Verschweigen nicht sofort sichtbarer Gebäudemängel

Mängel verringern den Immobilienwert und infolgedessen den möglichen Verkaufserlös. Sie zu verschweigen führt jedoch zu Schadenersatzansprüchen des Erwerbers, falls dieser beweisen kann, dass dem Vorbesitzer die Schäden bekannt gewesen sind. Wenn der Immobilienverkäufer vorhandene Mängel nicht vor dem Verkauf beheben will, weist er die Interessenten deshalb ehrlich auf den bestehenden Ausbesserungsbedarf hin.

Die Absprachen nicht vollständig und korrekt im Kaufvertrag wiedergeben

Die Aufgabe des Notars besteht darin, die zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Erwerber getroffenen Vereinbarungen im Kaufvertrag auf juristisch eindeutige Weise festzuhalten. Welche Absprachen die Vertragsparteien getroffen haben, ist dem Notar hingegen nicht bekannt. Zudem darf er den Notargesetzen der Bundesländer zufolge nur Abreden monieren, die rechtlich unzulässig sind. Für die Ausarbeitung der Klauseln im Kaufvertrag ist es deshalb vorteilhaft, einen im Immobilienrecht versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die dabei entstehenden Rechtsanwaltsgebühren sind deutlich niedriger als die Kosten, die bei einem späteren Rechtsstreit infolge umstrittener Vertragsklauseln anfallen. In den Kaufvertrag gehören auch Hinweise zu bekannten Mängeln und zu einem eventuellen Mitverkauf von Gegenständen wie einer Einbauküche oder ähnlichem.

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