22. Oktober 2021

Haben Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus geerbt, dann tun sich für Sie natürlich erst einmal eine Menge Fragen auf: Worauf muss ich jetzt achten?

Was geschieht mit dem Grundbucheintrag? Muss das Erbe versteuert werden? Auch muss geklärt werden, ob man die Wohnung oder das Haus selbst nutzen oder verkaufen möchte, um den Erlös vielleicht in andere Dinge investieren zu können.

Wir zeigen, worauf es beim Thema Immobilien erben zu achten gilt.  

Grundsätzliches zum Thema 

Erbt man eine Immobilie, dann gehen nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch etwaige Schulden oder Verbindlichkeiten auf den oder die Erben über. Daher sollte ein Erbe nicht angenommen werden, wenn der Nachlass klar überschuldet ist und die Verbindlichkeiten deutlich höher sind als der Vermögenswert an sich.

Möchten Sie das Erbe ausschlagen, muss die Ausschlagung schriftlich erfolgen und notariell beglaubigt werden, damit sie rechtswirksam wird. Anschließend prüft das Nachlassgericht die Ausschlagung. Bestehen Hypotheken, Belastungen oder Ähnliches, kann dies im Grundbuch nachgelesen werden. Auf dieses hat man als Erbe stets Zugriff.

Sehr wichtig ist, dass eine Erbschaft innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Frist ausgeschlagen wird, die sechs Wochen beträgt und sich nicht verlängern lässt. Sie beginnt, sobald der Erbfall eintritt bzw. der Erbe über den Nachlass in Kenntnis gesetzt wird. 

Änderungen im Grundbuch 

Wurde Ihnen eine Wohnung oder ein Haus vererbt und haben Sie dieses Erbe angenommen, dann ist eine Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch erforderlich.

Das heißt, dass der Eigentümer der Wohnung im Grundbuch geändert wird. Dies geschieht, indem der Erbe beim dafür zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf eine sogenannte Grundbuchberichtigung stellt.

Der Erbe muss nachweisen können, dass die Immobilie künftig sein Eigentum wird. Aus den Unterlagen muss zweifelsfrei hervorgehen, dass man selbst der Erbe und somit auch der neue Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sein wird. 

Erbschaftssteuer – was man dazu wissen muss 

In Deutschland ist ein Erbe grundsätzlich steuerpflichtig. Sind allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann es sogar sein, dass keine Erbschaftssteuer entrichtet werden muss.

Dies gilt beispielsweise dann, wenn die vererbte Wohnung bis zum Tod des Verstorbenen bereits selbst bewohnt worden ist. Genauso verhält sich die Sachlage, wenn die Wohnung nach dem Erbfall für die nachfolgenden 10 Jahre von einem Ehegatten, Lebenspartner, Kind oder Enkelkind der verstorbenen Person bewohnt wird.

Sollte die Wohnung weniger als 10 Jahre lang bewohnt werden, muss nachträglich die Erbschaftssteuer entrichtet werden. 

Selbst einziehen, verkaufen oder vermieten? 

Hat man eine Wohnung oder ein Haus geerbt, denken sicherlich die meisten Erben erst einmal darüber nach, die Immobilie künftig selbst zu bewohnen. Gerade wenn es sich um das einstige Elternhaus oder um das Haus der Großeltern handelt, besteht häufig eine emotionale Bindung. Ein Vorteil der Selbstnutzung ist natürlich, dass dadurch keine Erbschaftssteuer fällig wird und auch künftig keine Miete anfällt. Doch ehe man in die geerbte Immobilie einzieht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob eine Selbstnutzung wirklich für einen in Frage kommt. Deshalb ist es ratsam, sich im Vorfeld einige Fragen zu stellen. Kann man die Kosten für den Umzug und für eine langfristige Instandhaltung der Immobilie selbst tragen?

Passen die Lage und Größe der Wohnung zu den eigenen persönlichen Verhältnissen? Auch muss berücksichtigt werden, dass manche Immobilien renovierungsbedürftig sind, was weitere Kosten und einen mitunter großen Aufwand verursachen kann. Ebenso stellt sich die Frage, ob eventuelle Miterben mit einziehen müssen oder alternativ damit einverstanden sind, dass nur einer der Erben einzieht. 

Auf der anderen Seite kann es sich natürlich ebenso lohnen, eine Wohnung zu vermieten, wenn man sie nicht selbst nutzen kann oder möchte. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn man den Verkaufserlös nicht dringend selbst benötigt oder laufende Mieteinnahmen eine größere Rendite als eine Selbstnutzung bieten würde. Bedacht werden muss darüber hinaus, dass im Falle einer Vermietung ein großer bürokratischer Aufwand entsteht, wie zum Beispiel regelmäßige Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern sowie die Versteuerung der Mieteinnahmen und die regelmäßige Instandhaltung der Immobilie. 



Abschließend muss selbstverständlich jeder für sich allein entscheiden, ob er in eine ihm vermachte Wohnung einziehen möchte. Es ist ratsam, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, da es sich dabei meist um eine langfristige Entscheidung handelt.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung im Kreis Ingelheim, Bingen und Mainz geerbt haben und sich nicht sicher sind, wie sie weiter mit der Immobilie verfahren sollen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Oftmals ist ein Verkauf auch von dem, zu erwartenden Erlös abhängig und genau da können wir Ihnen mit einer kostenfreien und unverbindlichen Marktwertermittlung Ihrer Immobilie vielleicht behilflich sein.

Rufen Sie uns hierzu gerne unter 06132 – 714 93 83 an.

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